Kantonspauschale Zug
Der Kanton Zug zahlt ab Sommer 2026 Eltern mit Wohnsitz im Kanton Zug rund 33 % der Kita-Kosten. Diese neue Kantonspauschale gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die genauen Details und die Anleitung, wie die Kantonspauschale beantragt werden kann, finden sich auf der Webseite des Kantons: zg.ch/kantonspauschale
Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine werden von der Wohnortgemeinde an Eltern mit geringerem Einkommen ausgegeben. Die Höhe der Gutscheine, die direkt an die Eltern ausbezahlt werden, richtet sich nach der Höhe des Einkommens und dem Arbeitspensum der Eltern.
Die Voraussetzungen und die Höhe der Beiträge sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Gerne helfen wir Ihnen, die richtigen Formulare auszufüllen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:
Hünenberg / Hünenberg See
Wenn Sie in Hünenberg/Hünenberg See wohnen und Betreuungsgutscheine beanspruchen möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Betreuungsbestätigung zuhanden der Gemeinde aus. Weitere Informationen:
- Seite der Gemeinde Hünenberg
- Tabelle zur provisorischen Berechnung der Höhe für Betreuungsgutscheine
- Antragsformular für Betreuungsgutscheine
Cham / Lindencham
- Alle Informationen
- Broschüre für Eltern
- Formular zur Anmeldung
Rotkreuz / Holzhäusern / Risch / Buonas
- Alle Informationen
- Berechnen Sie hier, wie hoch Ihr Betreuungsgutschein sein kann
Stadt Zug (nur für Kita ZugWest Bösch)
- Alle Informationen
- Broschüre für Eltern
- Berechnen Sie hier, wie hoch Ihr Betreuungsgutschein sein kann
- Formular zur Anmeldung
Baar
- Alle Informationen
- Formular zur Anmeldung
Steinhausen
- Alle Informationen
- Formular zur Anmeldung
Kanton Luzern
Als Eltern, wohnhaft im Kanton Luzern, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde im Kanton Luzern. Gerne helfen wir dabei und bestätigen dann den Besuch der Kita. Die Bedingungen zum Bezug und Einsatz von Betreuungsgutscheinen legt jede Gemeinde selber fest.
Kanton Schwyz
Als Eltern, wohnhaft im Kanton Schwyz, können Sie ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch bei Ihrer Wohngemeinde einreichen.

